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Was unterscheidet Drogerien in der Schweiz von Drogerien in anderen Ländern?

Drogerien in der Schweiz weisen einige Besonderheiten auf, die sie von Drogerien in anderen Ländern unterscheiden. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte:

Ganzheitliche Beratung

Schweizer Drogerien bieten Ihren Kunden kompetente und ganzheitliche Beratungen im Bereich Naturheilmittel. So bietet auch das Sortiment eine grosse Auswahl an natürlichen Produkten. Neben naheliegenden Ergänzungen wie Kosmetik, Lebensmittel und Reinigungsmittel, ergänzen viele Drogerien Ihr Sortiment mit Nischenprodukten, die in der Umgebung fehlen. So gibt es z.B. Drogerien die in ihrem Sortiment auch Fotografien, Ohrlochstechen oder Lotterie anbieten. Drogisten und Drogistinnen sind bekannt für Ihre Flexibilität, durch die meist vorhandenen Laboreinrichtungen können so individuelle und persönliche Mischungen erstellt und entsprechen den Kundenwünschen angepasst werden.

Ausbildung zur DrogistIn

In der Schweiz ist die Drogisten-Ausbildung ein eigenständiger Berufszweig und wird von Fachpersonen an den Berufsschulen unterrichtet. Erst nach vier Jahren intensiver Grundausbildung und mit bestandener Abschlussprüfung erhält man den Titel DrogistIn EFZ.

Fliessende Grenzen zu Apotheken

In der Schweiz gibt es eine stärkere Integration von Apotheken und Drogerien. Einige Apotheken bieten ein ähnliches Sortiment wie Drogerien an, was die Grenzen zwischen den beiden Vertriebskanälen verschwimmen lässt. Jedoch ist der wichtigste Unterschied immer noch, dass sich Apotheken auf verschreibungspflichtige Medikamente konzentrieren (Abrechnung über die Krankenkasse), wobei sich Drogerien hingegen auf das natürliche Heilen des Kunden konzentrieren.

Kulturelle Aspekte

Die Schweizer Kultur und die damit verbundenen Konsumgewohnheiten prägen das Angebot und die Präsentation der Produkte in den Drogerien. Schweizerinnen sind sich gewohnt zuerst in einer Drogerie Beratung zu holen, bevor der Gang zum Arzt in Angriff genommen werden muss. Deshalb leisten Drogerien in der Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitskostensenkung.

Regulierung

Die schweizerische Gesetzgebung teilt Heilmittel in der Schweiz in verschiedene Listen ein. Die Kriterien dafür werden von der obersten Gesundheitsinstanz, der Swissmedic festgelegt und geprüft. Jedes Heilmittel in der Schweiz muss über die Bürotische der Swissmedic. In den Listen A und B sind Heilmittel, die nur nach ärztlicher Verordnung abgegeben werden dürfen, sie sind rezeptpflichtig. Die Liste D ist zwar frei verkäuflich, unterliegt aber einer vorgängigen Beratung durch eine Fachperson, zum Beispiel einer Drogistin oder eines Drogisten. Liste E dagegen ist vollkommen frei verkäuflich und auch im Grosshandel erhältlich. Vielen Medikamente und Heilmittel werden im Ausland nicht so stark kontrolliert wie bei uns in der Schweiz, was auch erklärt, weshalb man gerade neue Stoffe erst später in der Schweiz verkaufen darf (z.B. Melatonin).

Regionale Produkte

Wenn eine Drogerie in der Schweiz auch eine Reformabteilung führt, dann gibt es eine starke Präsenz regionaler Produkte und Marken, was das Angebot vielfältiger und persönlicher macht.